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Aktuelle Besuchsregeln in unseren Altenheimen

Alle aktuellen Informationen für unsere Einrichtungen zum Schutz vor dem Corona-Virus finden Sie auf unserer Sonderseite: www.pflegen-betreuen.de/coronavirus-covid-19

Regeln für Besuche und Spaziergänge in den Altenhilfeeinrichtungen der St. Elisabeth-Stift gGmbH

Zum Schutz unserer Bewohnerinnen und Bewohner vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus gelten in den vier Altenhilfeeinrichtungen der St. Elisabeth-Stift gGmbH eingeschränkte Besuchsregelungen. Sie gelten für das St. Elisabeth-Stift Sendenhorst, das St. Josefs-Haus Albersloh, das St. Magnus-Haus Everswinkel und das St. Josef-Haus Ennigerloh.

Die Regeln werden jeweils an die aktuelle Situation und in Abstimmung mit dem Kreis Warendorf bei Bedarf angepasst.

Unbegleitete Besuche in den Bewohnerzimmern sind möglich und zwar innerhalb von einheitlich festgelegten Zeitfenstern:

  • Besuch täglich von 9 bis 11.30 Uhr sowie von 14.30 bis 17.30 Uhr
  • Pro Bewohner/in sind täglich bis zu zwei Besuche möglich
  • Pro Besuch im Zimmer sind zwei Besuchspersonen zugelassen, im Außenbereich bis zu vier Personen
  • Eine Anmeldung ist nicht erforderlich
  • Spaziergänge sind mit festgelegten Regeln außerhalb der Einrichtungen möglich
  • Bei Besuchen und Spaziergängen gelten weiterhin die Hygiene- und Abstandsregeln

Alle Besucherinnen und Besucher passieren vor ihrem Besuch einen Screeningpunkt und durchlaufen ein Corona-Screening  (Symptom-Fragebogen und Fiebermessen).